Ist die BRD ein Staat ?

Nach der in der Rechtswissenschaft herrschenden Drei-Elementen-Lehre besteht ein Staat aus seinem Staatsgebiet, seinem Staatsvolk und seiner Staatsgewalt.

1) Das Staatsgebiet der BRD umfasst gemäß der Präambel des Grundgesetzes für die BRD (im Folgenden „GG“ genannt) 16 Bundesländer,

2) Das Staatsvolk der BRD besteht aus den Deutschen – gemäß Art. 116 GG und dem seit dem Jahr 1913 gültigen und vielfach geänderten „Staatsangehörigkeitsgesetz“ (StAG).

Deutscher ist danach, wer

– die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

– oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat,

– oder Ehegatte eines solchen Flüchtlings oder Vertriebenen ist,

– oder Abkömmling eines solchen Flüchtlings oder Vertriebenen ist.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wiederum wird erworben

– entweder gemäß § 4 StAG durch Geburt, wobei es ausreichend ist, dass ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

– oder gemäß § 5 StAG unter den dort genannten Voraussetzungen durch eine diesbezügliche Erklärung eines vor dem 01.07.1993 geborenen Kindes eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter,

– oder gemäß § 6 StAG unter den dort genannten Voraussetzungen durch Annahme als Kind, also durch Adoption,

– oder gemäß § 7 StAG durch Ausstellung einer Bescheinigung zum Nachweis seiner Spätaussiedlereigenschaft gemäß § 15 des Bundesvertriebenengesetzes,

– oder gemäß § 40a StAG unter den dort genannten Voraussetzungen durch Überleitung am 01.08.1999 eines Flüchtlings oder Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit,

– oder gemäß §§ 8 ff, 40 b und c StAG unter den dort genannten Voraussetzungen durch Einbürgerung,

– oder gemäß § 3 II StAG unter den dort genannten Voraussetzungen durch eine zwölf Jahre lange Behandlung durch deutsche Stellen als deutscher Staatsangehöriger, also insbesondere durch Besitzes eines Staatsangehörigkeitsausweises, Reisepasses oder Personalausweises.

Diese sehr komplizierten Bestimmungen erklären sich zum einen aus der sehr wechselvollen Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert, durch die Millionen Deutscher zwar die deutsche Volkszugehörigkeit, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Sie alle konnten und können über Art. 116 GG und die Regelungen des StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Zum anderen sind diese Bestimmungen das Ergebnis der seit Jahrzehnten andauernden Einwanderung von Ausländern nach Deutschland. Insbesondere seit dem Jahre 1999 erleichtert das StAG ihnen und ihren hier in Deutschland geborenen und aufwachsenden Kindern und Nachkommen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

3) Das dritte Element, eines Staates, die Staatsgewalt hat den Zweck, Rechtssicherheit und ein friedliches und geordnetes Zusammenleben zu gewährleisten, indem der Staat seine Macht notfalls durch physische Gewalt ausübt .

Die Staatsgewalt der BRD ist weitestgehend noch durch die Anwesenheit von Behörden, Gerichten, Polizisten, Gerichtsvollziehern usw. vorhanden und sichtbar.

Die Staatsgewalt der BRD lernten unter anderem diejenigen kennen, die keine oder zu wenig Steuern bezahlten und deswegen wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung (AO) durchaus auch Haftstrafen ohne Bewährung verbüßen mussten. Sie erlebten die Staatsgewalt hautnah und im wahrsten Sinne des Wortes.

Die Staatsgewalt der BRD lernten außerdem diejenigen kennen, die von Behörden oder Gerichten festgesetzte Gebühren nicht bezahlten, dem Gerichtsvollzieher als eines „Bediensteten einer Firma“ die Berechtigung zum Handeln absprachen, aber dann angesichts der Anwesenheit von Polizisten und der Drohung mit Zwangsmaßnahmen, Verhaftung und Handschellen dann doch zahlten. Auch sie erlebten die Staatsgewalt hautnah und im wahrsten Sinne des Wortes.

Die Staatsgewalt der BRD lernten schließlich diejenigen kennen, die zum Beispiel wegen des vom „Kommissarischen Reichskanzlers der Kommissarischen Reichsregierung“ ausgestellten Reichspersonalausweises oder Reichsführerscheins wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB oder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG zu Geldstrafen verurteilt wurden. Weder der „Kommissarische Reichskanzler“ noch die „Kommissarische Reichsregierung“, die für die Ausstellung der Ausweise von den Betroffenen sogar Geld erhalten hatten, befreiten die Verurteilten und damit Vorbestraften aus ihrer misslichen Lage. Da war den Betroffenen dann sehr nachhaltig klar gemacht geworden, wer die Staatsgewalt hierzulande ausübt.

Ich lebe in der heutigen Wirklichkeit. Ich bin daher der festen Überzeugung, dass die BRD ein Staat ist. Denen, die diese Meinung nicht teilen und zum Beispiel keine Steuern oder keine gerichtlich festgesetzten Gebühren zahlen oder Reichsführerscheine und ähnliche Dokumente bei Kontrollen vorzeigen, wünsche ich gute Nerven und ein gutes finanzielles Polster, wenn sie dann die Staatsgewalt der BRD hautnah erleben.